Naturschutzinstrumente
Auf den folgenden Unterseiten erhalten Sie Informationen zu einer Auswahl von wichtigen Naturschutzinstrumenten.
Rechtsquellen zum nationalen Naturschutzrecht finden sich mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf Bundesebene sowie auf der Ebene der Länder in Gestalt der jeweiligen Landesnaturschutzgesetze. In diesen Rechtsnormen sind unter anderem die folgenden Instrumente zum Schutz von Umwelt und Natur enthalten:
Schutzgebiete
Der nationale Flächen- oder Gebietsschutz stellt eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes dar. Durch den gezielten Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft wird ein bedeutender Beitrag zum Erhalt des Natur- und Kulturerbes geleistet.
Eingriffsregelung
Mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird der Ansatz verfolgt, einen flächendeckenden Mindestschutz für Natur und Landschaft zu gewährleisten. Sie zielt darauf ab, durch raumbeanspruchende Vorhaben so wenig wie möglich in die Natur oder das Landschaftsbild einzugreifen. Hierfür benötigt der Verursacher des Eingriffs eine Art Eingriffsgenehmigung. Dies ist im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens durch eine aufwendige, mehrstufige Eingriffsprüfung im Vorhinein zu gewährleisten.
Artenschutz
Das Artenschutzrecht verfolgt das Ziel, die natürliche beziehungsweise historisch gewachsene Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensstätten dauerhaft zu bewahren und ihren Gefährdungen entgegenzuwirken. welche in den meisten Fällen von den zuständigen Landesnaturschutzbehörden vollzogen werden.
Natura-2000-Gebietsschutz
Durch das sogenannte Schutzgebietsnetz Natura 2000 werden bestimmte Gebiete unter Schutz gestellt, womit bezweckt wird, bestimmte wild lebende Tiere und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume dauerhaft zu erhalten. Die Schutzintensität für diese Gebiete ist sehr hoch, was durch entsprechend strenge Prüfungen dokumentiert wird.
Schutzgebiete
Der nationale Flächen- oder Gebietsschutz stellt eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes dar. Durch den gezielten Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft wird ein bedeutender Beitrag zum Erhalt des Natur- und Kulturerbes geleistet.
Eingriffsregelung
Mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird der Ansatz verfolgt, einen flächendeckenden Mindestschutz für Natur und Landschaft zu gewährleisten. Sie zielt darauf ab, durch raumbeanspruchende Vorhaben so wenig wie möglich in die Natur oder das Landschaftsbild einzugreifen. Hierfür benötigt der Verursacher des Eingriffs eine Art Eingriffsgenehmigung. Dies ist im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens durch eine aufwendige, mehrstufige Eingriffsprüfung im Vorhinein zu gewährleisten.
Artenschutz
Das Artenschutzrecht verfolgt das Ziel, die natürliche beziehungsweise historisch gewachsene Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensstätten dauerhaft zu bewahren und ihren Gefährdungen entgegenzuwirken. welche in den meisten Fällen von den zuständigen Landesnaturschutzbehörden vollzogen werden.
Natura-2000-Gebietsschutz
Durch das sogenannte Schutzgebietsnetz Natura 2000 werden bestimmte Gebiete unter Schutz gestellt, womit bezweckt wird, bestimmte wild lebende Tiere und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume dauerhaft zu erhalten. Die Schutzintensität für diese Gebiete ist sehr hoch, was durch entsprechend strenge Prüfungen dokumentiert wird.