Naturschutzinstrumente

Auf den folgenden Unter­seiten erhalten Sie Informationen zu einer Aus­wahl von wichtigen Natur­schutz­instrumenten.

Rechts­quellen zum nationalen Natur­schutz­recht finden sich mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf Bundes­ebene sowie auf der Ebene der Länder in Gestalt der jeweiligen Landes­naturschutz­gesetze. In diesen Rechts­normen sind unter anderem die folgenden Instrumente zum Schutz von Umwelt und Natur enthalten:

Schutzgebiete

Der nationale Flächen- oder Gebiets­schutz stellt eines der wichtigsten Instrumente des Natur­schutzes dar. Durch den gezielten Schutz bestimmter Teile von Natur und Land­schaft wird ein bedeutender Beitrag zum Erhalt des Natur- und Kultur­erbes geleistet.

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Eingriffsregelung

Mit der natur­schutz­rechtlichen Eingriffs­regelung wird der Ansatz verfolgt, einen flächen­deckenden Mindest­schutz für Natur und Land­schaft zu gewähr­leisten. Sie zielt darauf ab, durch raum­beanspruchende Vorhaben so wenig wie möglich in die Natur oder das Landschafts­bild ein­zu­greifen. Hierfür benötigt der Verursacher des Ein­griffs eine Art Ein­griffs­genehmigung. Dies ist im Rahmen des ent­sprechenden Genehmigungs­verfahrens durch eine auf­wendige, mehr­stufige Eingriffs­prüfung im Vorhinein zu gewähr­leisten.

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Artenschutz

Das Arten­schutz­recht verfolgt das Ziel, die natürliche beziehungs­weise historisch gewachsene Viel­falt der Tier- und Pflanzen­arten sowie ihre Lebens­stätten dauer­haft zu bewahren und ihren Gefährdungen ent­gegen­zu­wirken. welche in den meisten Fällen von den zuständigen Landes­naturschutz­behörden voll­zogen werden.

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Natura-2000-Gebietsschutz

Durch das sogenannte Schutz­gebiets­netz Natura 2000 werden bestimmte Gebiete unter Schutz gestellt, womit bezweckt wird, bestimmte wild lebende Tiere und Pflanzenarten sowie ihre Lebens­räume dauerhaft zu erhalten. Die Schutz­intensität für diese Gebiete ist sehr hoch, was durch entsprechend strenge Prüfungen dokumentiert wird.

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Stand: 12.10.2020

Schutzgebiete

Der nationale Flächen- oder Gebiets­schutz stellt eines der wichtigsten Instrumente des Natur­schutzes dar. Durch den gezielten Schutz bestimmter Teile von Natur und Land­schaft wird ein bedeutender Beitrag zum Erhalt des Natur- und Kultur­erbes geleistet.

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Eingriffsregelung

Mit der natur­schutz­rechtlichen Eingriffs­regelung wird der Ansatz verfolgt, einen flächen­deckenden Mindest­schutz für Natur und Land­schaft zu gewähr­leisten. Sie zielt darauf ab, durch raum­beanspruchende Vorhaben so wenig wie möglich in die Natur oder das Landschafts­bild ein­zu­greifen. Hierfür benötigt der Verursacher des Ein­griffs eine Art Ein­griffs­genehmigung. Dies ist im Rahmen des ent­sprechenden Genehmigungs­verfahrens durch eine auf­wendige, mehr­stufige Eingriffs­prüfung im Vorhinein zu gewähr­leisten.

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Artenschutz

Das Arten­schutz­recht verfolgt das Ziel, die natürliche beziehungs­weise historisch gewachsene Viel­falt der Tier- und Pflanzen­arten sowie ihre Lebens­stätten dauer­haft zu bewahren und ihren Gefährdungen ent­gegen­zu­wirken. welche in den meisten Fällen von den zuständigen Landes­naturschutz­behörden voll­zogen werden.

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Natura-2000-Gebietsschutz

Durch das sogenannte Schutz­gebiets­netz Natura 2000 werden bestimmte Gebiete unter Schutz gestellt, womit bezweckt wird, bestimmte wild lebende Tiere und Pflanzenarten sowie ihre Lebens­räume dauerhaft zu erhalten. Die Schutz­intensität für diese Gebiete ist sehr hoch, was durch entsprechend strenge Prüfungen dokumentiert wird.

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