Schutzgebietskategorien

Der nationale Flächen- oder Gebietsschutz stellt eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes dar. Durch den gezielten Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft wird ein bedeutender Beitrag zum Erhalt des Natur- und Kulturerbes geleistet.

Auf Bundesebene verankert ist der nationale Gebietsschutz im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 20 bis 30). Dort finden sich verschiedene Schutzgebietskategorien, die sich unter anderem durch Größe, Schutzrichtung und Schutzintensität voneinander unterscheiden. Der Schutz beinhaltet dabei auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

Soll ein Vorhaben in einem nationalen Schutzgebiet errichtet werden, so ist im Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob in den jeweiligen Rechts-vorschriften zu dem einzelnen Schutzgebiet Verbote oder anderweitige Schutz-vorschriften vorhanden sind, die einer Realisierung entgegenstehen oder einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Älteste und damit klassische Schutzgebietskategorien in Deutschland sind die Naturschutzgebiete sowie die Landschaftsschutzgebiete. Daneben bestehen jedoch auch noch weitere Gebietsarten wie beispielsweise Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und Naturdenkmäler. Zu unterscheiden hiervon sind die auf europäischen Einfluss zurückgehenden Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete). Nicht selten kommt es zu Überlagerungen hinsichtlich der unterschiedlichen Schutzgebiete.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Gebietsart mit dem strengsten Schutzniveau in Deutschland darstellen. Sie sind im Bundesnaturschutzgesetz (§ 23) verankert. Ziel ist zum einen der Schutz der biologischen Vielfalt von bestimmten wild lebenden Tieren und Pflanzen, zum anderen können auch Gebiete unter Schutz gestellt werden, bei welchen beispielsweise die Entwicklung der Erdgeschichte besonders gut erkennbar ist. Daneben kann es sich auch um seltene beziehungsweise landschaftlich besonders ästhetische Gebiete handeln. Hier sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes führen können.

Landschaftsschutzgebiete

Neben Naturschutzgebieten bilden die Landschaftsschutzgebiete die zweite Grundkategorie des nationalen Flächenschutzes. Sie sind im Bundesnaturschutzgesetz (§ 26) verankert und zeichnen sich im Vergleich zu Naturschutzgebieten dadurch aus, dass sie eher großflächig ausgestaltet sind. Etwas mehr als 25 Prozent der deutschen Landesfläche ist durch diese Gebietsart geschützt. Dabei können im Gegensatz zu anderen Gebietstypen auch besiedelte Bereiche mit eingeschlossen sein. Da wegen ihrer Größe im Einzelfall auch andere Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten vorhanden sind, ist das Schutzniveau weniger streng ausgestaltet als bei Naturschutzgebieten.