Artenschutz

Das Artenschutzrecht verfolgt das Ziel, die natürliche beziehungsweise historisch gewachsene Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensstätten dauerhaft zu bewahren und ihren Gefährdungen entgegenzuwirken.

Für die Prüfung des besonderen Artenschutzes sind die europarechtlichen Vorgaben bedeutsam, insbesondere in Gestalt der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie. National ist das Artenschutzrecht im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Als zwingendes Recht ist es unter anderem bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen zu beachten und kann im Einzelfall eine hohe Hürde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens darstellen. Hierbei haben insbesondere die verschiedenen Zugriffsverbote und die hierzu existierenden engen Ausnahmevorschriften hohe Relevanz (siehe Artenschutzprüfung).