Rechtliche Grundlagen

In diesem Bereich sind einführende Ausführungen zum Artenschutzrecht enthalten. Neben den europarechtlichen Rechtsquellen werden insbesondere die Vorschriften des besonderen Artenschutzrechts im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 44 und 45) erläutert. Zudem ist eine thematische Sammlung von Rechtsurteilen zu wichtigen Einzelfragen des Artenschutzrechts vorhanden.

Europarechtliche Vorgaben

Das Artenschutzrecht verfolgt das Ziel, die natürliche beziehungsweise historisch gewachsene Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten für künftige Generationen zu bewahren. Für die Prüfung des besonderen Artenschutzes sind die europarechtlichen Vorgaben bedeutsam, insbesondere in Gestalt der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie

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Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz

Im nationalen Recht ist das Artenschutzrecht im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 44 bis 47) verankert und ist als zwingendes Recht unter anderem bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen zu beachten. Hierbei sind insbesondere die sogenannten Zugriffsverbote im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Absatz 1) von Bedeutung.

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Entscheidungssammlung zum Artenschutzrecht

Hier befindet sich eine thematische Entscheidungssammlung zu artenschutzrechtlichen Fragestellungen. Dargestellt werden nicht nur solche Urteile und Beschlüsse, die sich auf Netzausbau-Vorhaben beziehen, sondern (vorzugsweise höchstrichterliche) Entscheidungen, die allgemeine Aussagen bzw. Auslegungen zum Habitatschutzrecht enthalten.

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Stand: 08.06.2016