Art-für-Art-Betrachtung

Falls bei der artenschutzrechtlichen Vorprüfung festgestellt wird, dass bei einer Art Zugriffsverbote ausgelöst werden können, wird eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung durchgeführt.

Die Durchführung einer Artenschutzprüfung umfasst meistens eine gutachterliche Bestandserfassung mit hohen Anforderungen an die Dokumentation der Arten sowie an deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Untersuchungsraum. Beispielsweise kann das Vorkommen von Fledermäusen durch Fledermausdetektoren und Netzfänge nachgewiesen werden. Die Lebensstätten der Fledermäuse wiederum lassen sich unter anderem aufgrund von Höhlenbaumerfassungen oder Nistkastenkontrollen belegen.

Die Prüfung jeder einzelnen Art für sich kann sehr wichtig sein, da sich die Empfindlichkeiten gegenüber den vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen stark unterscheiden können. So sind beispielsweise verschiedene Vogelarten sehr unterschiedlich stark gefährdet, an Freileitungen zu kollidieren. Zur artspezifischen Kollisionsgefährdung von Vogelarten stehen unter anderem Arbeitshilfen zur Verfügung, die eine Einschätzung im Rahmen der Artenschutzprüfung zu Stromleitungen erleichtern (Mortalitäts-Gefährdungs-Index). Bei der Erdverkabelung können hingegen Arten (wie zum Beispiel der Feldhamster) betroffen sein, die durch die vor allem in der Bauphase notwendigen umfangreichen Bodenbewegungen gestört werden.
Bei der vertiefenden Betrachtung wird auch geprüft, ob sich Maßnahmen anbieten, durch die artenschutzrechtliche Probleme vermieden beziehungsweise vermindert werden können.

Es erfolgt die Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, wenn eine Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist oder eine Ausnahme gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 Absatz 7) beantragt wird. Die Prüfung umfasst das Vorkommen der Art im natürlichen Verbreitungsgebiet (biogeografische Region) sowie die Auswirkungen der geplanten Ausnahme auf die betroffene Population. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Bewertungs-abstufungen. Von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes wird gesprochen, wenn sich zum Beispiel die Reproduktionsfähigkeit verschlechtert. Für die Bewertung werden die Artendichte, die Biotopbindung der Art und die Mobilität der Individuen geprüft. Nach dem Eingriff muss die Lebensstätte mindestens die gleiche Qualität aufweisen.

Stand: 08.06.2016