Schutz- und Gefährdungsstatus
Die Prüfung des Schutz- und Gefährdungsstatus beinhaltet den ersten Teil des Ablaufschemas der Artenschutzprüfung. Hier wird aufgelistet, inwiefern die zu untersuchende Art gefährdet/geschützt ist.
Bei einer Artenschutzrechtlichen Prüfung wird der Schutz- und Gefährdungsstatus der Art als Information für die abschließende Bewertung hinzugezogen. In den Prüfungsunterlagen wird aufgeführt, wie die durch das Vorhaben betroffene Art auf diesen Listen eingestuft worden ist:
European Red List of the European Commission (in Englisch)
Internethandbuch zu den Arten FFH-Richtlinie Anhang IV vom Bundesamt für Naturschutz
Rote Listen der Bundesländer
Die aufgeführten Tier- und Pflanzenarten in den nachfolgend aufgeführten Roten Listen geben Aufschluss über deren Gefährdungsstatus in dem jeweiligen Bundesland. Die Arten werden eingeteilt in die Kategorien gefährdet
, verschollen
und ausgestorben
. Der regionale Gefährdungsstatus der Art kann unter anderem bei den Naturschutzbehörden vor Ort erfragt werden.
Rote Listen Bayern (Pflanzen) und Rote Listen Bayern (Tiere)
Rote Listen Mecklenburg-Vorpommern
Rote Listen Nordrhein-Westfalen