Netzentwicklungsplan und Umweltbericht
Die vier Übertragungsnetzbetreiber nutzen den genehmigten Szenariorahmen, um den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre zu berechnen. Sie berücksichtigen dabei unter anderem Annahmen zur räumlichen Verteilung der Versorgungskapazitäten, des Energiebedarfs und der Kraftwerke. Dadurch wird beispielsweise abgebildet, welche Regionen Deutschlands besonders viel Strom aus Windenergie oder Photovoltaik erzeugen und wo künftig die Verbrauchszentren liegen werden.
Auf der Grundlage des Szenariorahmens bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber nun den notwendigen Netzausbau. Die Ergebnisse fassen sie in einem gemeinsamen Netzentwicklungsplan (NEP) zusammen. Dieser enthält alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes, die in zehn bis 15 Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Zudem muss der NEP ab 2019 Angaben zu wirksamen Maßnahmen zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer einschließlich der Netzanknüpfungspunkte an Land enthalten.
Zur Bestimmung der notwendigen Maßnahmen folgen die Netzbetreiber dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor -Verstärkung vor -Ausbau). Das bedeutet, dass sie zunächst versuchen, den Netzbetrieb zu optimieren, bevor das Netz verstärkt oder gar ausgebaut werden muss. Sind Verstärkungen oder Ausbau unumgänglich, so wird im Netzentwicklungsplan angegeben, von wo nach wo die neuen Leitungen führen sollen. Genaue Trassen werden dabei noch nicht definiert, sondern lediglich die Anfangs- und Endpunkte.
Die Übertragungsnetzbetreiber stellen ihren Entwurf des Netzentwicklungsplans zur öffentlichen Diskussion (Konsultation), passen ihn bei Bedarf an und übermitteln ihn anschließend an die Bundesnetzagentur. Diese prüft den Plan fachlich und inhaltlich und kann die Netzbetreiber bei Bedarf zu weiteren Anpassungen verpflichten.
Umsetzungsbericht
In Jahren, in denen die Übertragungsnetzbetreiber keinen Entwurf vorlegen, müssen sie seit 2016 einen Umsetzungsbericht erstellen. Dieser soll Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt bestätigten Netzentwicklungsplans enthalten. Im Fall von Verzögerungen der Umsetzung sollen die dafür maßgeblichen Gründe und die Risiken enthalten sein sowie Möglichkeiten und Vorschläge, um den Netzausbau zu beschleunigen.
Umweltauswirkungen werden berücksichtigt
Bei allen Entscheidungen über den Netzausbau müssen die möglichen Umweltauswirkungen frühzeitig einbezogen werden. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt hierfür eine sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP) vor. In der SUP untersucht die Bundesnetzagentur für alle notwendigen Vorhaben, welche Folgen sich voraussichtlich für Menschen, Tiere und Umwelt durch den Bau von Freileitungen und Erdkabeln in Wechsel- oder Gleichstromtechnik ergeben können.
Zu diesem frühen Planungszeitpunkt ist in vielen Fällen noch nicht bekannt, wo die Leitungen genau verlaufen werden. Allzu konkrete Aussagen zu den Umweltfolgen sind in der SUP daher noch nicht möglich. Man kann aber bereits feststellen, wo einem Leitungsausbau gegebenenfalls schwer überwindliche Hindernisse entgegenstehen. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht zusammengefasst.
Sobald der Umweltbericht vorliegt, stellt ihn die Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem geprüften Entwurf des Netzentwicklungsplans zur Konsultation. Das Ergebnis dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt die Bundesnetzagentur bei der Bestätigung des Netzentwicklungsplans.
Bestätigte Netzentwicklungspläne, Entwürfe, Stellungnahmen und Umweltberichte finden Sie unter Bedarfsermittlung beim jeweiligen Zieljahr.