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Am Ende der Bedarfsermittlung steht fest, von wo nach wo eine neue Stromleitung führen soll. Wie die Leitung zwischen diesen Punkten verläuft, wird in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten festgelegt: der Bundesfachplanung und der Planfeststellung.
Das Bundesbedarfsplangesetz listet künftig benötigte Höchstspannungsleitungen mit Anfangs- und Endpunkten auf. Wie genau die Leitungen zwischen diesen Punkten verlaufen soll, muss nun ermittelt werden. Das geschieht in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten. Überquert die geplante Leitung Staats- oder Ländergrenzen, ist die Bundesnetzagentur für die Genehmigung zuständig. Sie führt dann auf Antrag eines oder mehrerer Übertragungsnetzbetreiber zuerst eine Bundesfachplanung durch. Das Ergebnis ist ein Trassenkorridor, also ein breiter Streifen, in dem die Leitung später verlaufen soll.
Überquert die Leitung keine Staats- oder Ländergrenzen, genehmigt sie die jeweilige Landesbehörde. Die führt dann statt einer Bundesfachplanung ein Raumordnungsverfahren durch.
In beiden Fällen schließt sich als zweiter Verfahrensschritt die Planfeststellung an. Darin wird bestimmt, wo genau im festgelegten Korridor die Leitung verläuft.
Weiterführende Informationen:
Bundesfachplanung
Raumordnungsverfahren
Planfeststellung
Methodik und Arbeitshilfen